Diese Affiliate-Partnerbedingungen („Bedingungen") regeln das Verhältnis zwischen der mrocon GmbH (im Folgenden „mrocon", „wir", „uns") und der natürlichen oder juristischen Person, die sich für das mrocon Affiliate-Programm bewirbt oder daran teilnimmt (im Folgenden „Affiliate-Partner", „Partner" oder „Sie"). Diese Bedingungen ergänzen und ersetzen nicht die allgemeinen Geschäftsbedingungen der mrocon (mrocon.at/agb.html) sowie unsere Datenschutzerklärung (mrocon.at/datenschutz.html).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen mrocon und dem Affiliate-Partner über die Teilnahme am mrocon Affiliate-Programm („Programm"), in dessen Rahmen der Affiliate-Partner mrocon-Produkte bewirbt und eine Provision für die über genehmigte Tracking-Mechanismen vermittelten Verkäufe erhält.
(2) Vom Programm erfasst sind folgende mrocon-Produkte: Talk to me, Niche Revealer, mrocon Cortex, TrackID Builder und Video Release Mixer (gemeinsam die „Produkte"). mrocon kann Produkte nach billigem Ermessen mit angemessener Vorankündigung an aktive Partner aufnehmen oder entfernen.
(3) Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Affiliate-Partners werden nur anerkannt, wenn mrocon ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Antrag und Annahme
(1) Die Teilnahme erfordert (a) das vollständige Absenden des Antrags über mrocon.at/affiliate und (b) die schriftliche Annahme durch mrocon. Die Annahme steht im freien Ermessen von mrocon und kann ohne Angabe von Gründen erteilt, verweigert oder widerrufen werden.
(2) Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit dem Versand der Annahme-E-Mail von mrocon zustande; die Annahme-E-Mail enthält den Login-Link sowie eine eindeutige Tracking-Kennung („Affiliate-ID").
(3) Der Affiliate-Partner sichert zu, dass sämtliche im Antrag angegebenen Daten wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind, und verpflichtet sich, mrocon wesentliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen (insbesondere: Kontaktdaten, Rechtsform, Audience-Zusammensetzung, Bewerbungs-Kanäle).
(4) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige (mindestens 18 Jahre) und voll geschäftsfähige Personen. Handelt es sich beim Affiliate-Partner um eine juristische Person, sichert die antragstellende natürliche Person ihre Vertretungsmacht zu.
§ 3 Provision und Zahlungsbedingungen
(1) Provisionssatz. mrocon zahlt dem Affiliate-Partner eine Provision von 30 % (dreißig Prozent) des Nettoverkaufspreises jedes vermittelten qualifizierten Verkaufs, einheitlich über alle Produkte. Der Nettoverkaufspreis entspricht dem von mrocon tatsächlich vereinnahmten Betrag, abzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Rückerstattungen, Chargebacks und Drittanbieter-Zahlungsbearbeitungsgebühren.
(2) Cookie-Window / Zuordnung. Ein Verkauf qualifiziert sich, wenn er dem Affiliate-Partner (a) über die first-party-Tracking-Infrastruktur von mrocon innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach dem den Kunden zum Produkt führenden Klick zugeordnet werden kann oder (b) der Kunde einen dem Affiliate-Partner persönlich zugewiesenen Gutscheincode einlöst.
(3) Wiederkehrende Abonnements. Soweit ein Produkt im Abonnement-Modell verkauft wird, erhält der Affiliate-Partner 30 % jeder Folgezahlung ohne zeitliche Begrenzung, solange das Abonnement bestehen bleibt und der Affiliate-Vertrag nicht gemäß § 9 beendet wurde. Es gibt keinen Cap auf die Anzahl der vergüteten Zahlungen pro Kunde.
(4) Auszahlungs-Termin. Verdiente Provisionen werden monatlich am 20. des Folgemonats für die im Vormonat abgeschlossenen und nicht rückforderbaren Verkäufe ausgezahlt. mrocon kann Einzelzahlungen zurückstellen, solange Chargeback- oder Betrugs-Risiken vorliegen.
(5) Auszahlungsweg und Mindestschwelle. Die Auszahlung erfolgt nach Wahl des Affiliate-Partners bei Onboarding über Wise, PayPal, SEPA-Überweisung oder Stripe Connect. Die Mindest-Auszahlungsschwelle beträgt EUR 50,00; geringere Beträge werden in den Folgemonat übertragen.
(6) Umsatzsteuer und steuerliche Pflichten. Provisionssätze verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ist der Affiliate-Partner umsatzsteuerlich in der EU registriert, gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Der Affiliate-Partner ist allein verantwortlich für die Erklärung und Abführung sämtlicher in seiner Jurisdiktion anfallender Ertrag-, Umsatz- und sonstigen Steuern. mrocon kann vor Auszahlung den Nachweis ausgefüllter Steuerformulare verlangen (insb. EU-UID-Bestätigung, US-W-9 / W-8BEN).
(7) Chargebacks und Rückerstattungen. Provisionen für Verkäufe, die nachträglich rückerstattet, zurückgebucht oder innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Widerrufsfrist storniert werden, werden storniert und bei der nächsten Auszahlung in Abzug gebracht.
§ 4 Bewerbungspflichten des Affiliate-Partners
(1) Der Affiliate-Partner bewirbt die Produkte nach Treu und Glauben, sachlich richtig und in einer Form, die mit der Marken-DNA von mrocon und den Produktbeschreibungen auf den jeweiligen Produkt-Websites sowie der mrocon-Unternehmenswebsite vereinbar ist.
(2) Der Affiliate-Partner trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche von ihm erstellten oder veröffentlichten Bewerbungsinhalte und sichert zu, dass diese keine Rechte Dritter verletzen, keine Personen verleumden und gegen kein geltendes Recht verstoßen.
(3) Der Affiliate-Partner verwendet ausschließlich die von mrocon ausgegebenen Tracking-Links und Gutscheincodes. Jede sonstige Identifikation des Affiliate-Partners am Verkaufspunkt ist provisionstechnisch unwirksam.
§ 5 Untersagte Bewerbungspraktiken
Der Affiliate-Partner verpflichtet sich, keine der folgenden Handlungen vorzunehmen oder durch unter seiner Kontrolle stehende Sub-Unternehmer oder Mit-Promoter vornehmen zu lassen:
- (a) Bieten auf mrocon-Marken, Produktnamen oder ähnliche Varianten in bezahlten Suchmaschinen- oder Social-Ad-Plattformen ohne vorherige schriftliche Genehmigung;
- (b) jede Form von „Cookie Stuffing", „Click Forcing", „Iframe Injection" oder anderen Techniken der künstlichen Attributions-Inflation;
- (c) Veröffentlichung falscher, irreführender oder unbelegter Aussagen zu den Produkten, einschließlich gefälschter Rezensionen, fingierter Testimonials oder nicht offengelegter KI-generierter Bewertungen;
- (d) unaufgeforderte kommerzielle Kommunikation („Spam") in jeglicher Form, insbesondere per E-Mail, SMS, Kommentar-Funktionen und Direktnachrichten;
- (e) Bewerbung der Produkte über markenrechts-verletzende oder anderweitig rechtswidrige Kanäle;
- (f) gezielte Ansprache von Minderjährigen oder Audiences, deren primäre Demografie unter 18 Jahren liegt;
- (g) Selbstvermittlung, Scheingeschäfte oder sonstige Manipulation des Programms zum eigenen Vorteil.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt mrocon zur sofortigen Beendigung, Provisions-Rückforderung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz.
§ 6 Marken- und Brand-Nutzungs-Lizenz
(1) mrocon räumt dem Affiliate-Partner eine beschränkte, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz ein, die mrocon-Produktnamen, -Logos, -Screenshots sowie vorgenehmigte Marketing-Assets („Brand-Assets") ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung der Produkte im Rahmen dieses Programms zu nutzen.
(2) Der Affiliate-Partner verwendet Brand-Assets ausschließlich in ihrer Originalform und darf sie nicht verändern, verzerren, animieren oder rebranden, sofern dies nicht in der Asset-Bibliothek des Affiliate-Portals ausdrücklich gestattet ist.
(3) Die Lizenz endet automatisch mit Beendigung der Programm-Teilnahme. Der Affiliate-Partner verpflichtet sich, sämtliche Brand-Assets und Tracking-Links binnen dreißig (30) Tagen nach Beendigung von seinen Kanälen zu entfernen.
§ 7 Kennzeichnungs-Pflichten
(1) Der Affiliate-Partner hält sämtliche anwendbaren werberechtlichen Kennzeichnungs-Vorschriften ein, insbesondere die US-FTC-Endorsement-Guides (16 CFR Part 255) sowie die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) in der nationalen Umsetzung am Ort des Affiliate-Partners.
(2) In jeder Bewerbungs-Platzierung mit Tracking-Link oder Gutscheincode kennzeichnet der Affiliate-Partner den kommerziellen Charakter der Beziehung klar und gut erkennbar, etwa durch Formulierungen wie „Affiliate-Link", „bezahlte Partnerschaft", „Ich erhalte eine Provision, wenn Sie über diesen Link kaufen" oder gleichwertig.
(3) Bei Video- oder Audio-Aufzeichnungen erfolgt die Kennzeichnung zu Beginn des Segments, in dem das Produkt erwähnt wird, sowie zusätzlich in der schriftlichen Beschreibung.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Affiliate-Partner behandelt sämtliche nicht-öffentlichen Informationen, die er von mrocon im Zusammenhang mit dem Programm erhält, vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter; dies umfasst insbesondere unveröffentlichte Produkt-Roadmaps, interne Preisstrukturen, Performance-Daten anderer Affiliate-Partner sowie programm-interne Dokumente.
(2) Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) und sonstiger anwendbarer Datenschutz-Vorschriften. Soweit der Affiliate-Partner personenbezogene Daten von Endkunden im Auftrag von mrocon verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen; mrocon stellt auf Anfrage ein Muster bereit.
(3) Die Verarbeitung der Affiliate-Partner-Daten durch mrocon ist in der Datenschutzerklärung unter mrocon.at/datenschutz.html, insbesondere Ziffer 2.5 (Affiliate-Partner-Daten), beschrieben.
§ 9 Laufzeit, Beendigung und Rückforderungen
(1) Die Programm-Teilnahme beginnt mit der Annahme und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Jede Partei kann die Teilnahme mit dreißig (30) Tagen schriftlicher Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen beenden. Die Kündigung erfolgt per E-Mail an die im Profil hinterlegte Adresse.
(3) mrocon kann fristlos aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Verstoß gegen diese Bedingungen, gegen anwendbares Recht, bei Reputations-Risiken für mrocon oder die Produkte, bei längerer Inaktivität (kein qualifizierter Verkauf über zwölf (12) aufeinanderfolgende Monate) oder bei Insolvenz des Affiliate-Partners.
(4) Bei Beendigung zahlt mrocon sämtliche bis zum Beendigungszeitpunkt verdienten und unstreitigen Provisionen in der nächsten regulären Auszahlung aus, vorbehaltlich Chargeback-Rückstellungen.
(5) Wurden Provisionen auf Verkäufe ausgezahlt, die sich nachträglich als betrügerisch, manipuliert oder anderweitig nicht-qualifiziert im Sinne von § 5 herausstellen, kann mrocon die entsprechenden Beträge durch Verrechnung mit künftigen Auszahlungen oder durch direkte Rechnungsstellung zurückfordern.
§ 10 Haftung und Freistellung
(1) mrocon haftet nur für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie soweit zwingendes Verbraucherschutz-Recht Anwendung findet.
(2) Die Gesamthaftung von mrocon im Rahmen dieses Programms ist begrenzt auf die in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an den Affiliate-Partner ausgezahlten Provisionen.
(3) Der Affiliate-Partner stellt mrocon von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus den Bewerbungsinhalten des Affiliate-Partners, aus dem Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen anwendbares Recht entstehen.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht. Diese Bedingungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungs-Normen des Internationalen Privatrechts.
(2) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist das für 7000 Eisenstadt, Österreich, sachlich zuständige Gericht, soweit gesetzlich zulässig. Verbraucher-Gerichtsstands-Bestimmungen nach EU-Recht bleiben unberührt, soweit der Affiliate-Partner Verbraucher im Sinne des EU-Rechts ist.
(3) Änderungen der Bedingungen. mrocon kann diese Bedingungen mit dreißig (30) Tagen Vorankündigung ändern. Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach Ablauf der Frist gilt als Annahme der geänderten Bedingungen. Akzeptiert der Affiliate-Partner die Änderungen nicht, kann er die Teilnahme nach § 9 Abs. 2 vor Inkrafttreten der Änderungen beenden.
(4) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.
(5) Gesamte Vereinbarung. Diese Bedingungen einschließlich Antragsformular, Annahme-E-Mail, allgemeiner Geschäftsbedingungen von mrocon und Datenschutzerklärung bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien zum Programm und ersetzen sämtliche früheren Verständigungen.
(6) Form. Änderungen, Ergänzungen und die Beendigung dieser Bedingungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Auch der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf der Textform.
Dokument erstellt 2026-05-22 durch mrocon GmbH (CCO-Scope). Spiegel-Übersetzungen in EN / FR / ES unter /en/affiliate-terms.html, /fr/affiliate-terms.html und /es/affiliate-terms.html.